AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen von ETAGROW GmbH

1. Allgemeines

1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) finden Anwendung auf Bestellungen, Verkäufe und Lieferungen von Produkten, die im Webshop („Produkte“) von ETAGROW GmbH, FN: FN555630d, Handelsgericht Innsbruck, Gertrud-Fussenegger-Straße 43/2, A-6410 Telfs, W: https://etagrow.at, E: office@etagrow.at T: 00435262/20905, F: 00435262/2090510 („ETAGROW“) angeboten und vertrieben werden. Das Alter der Käufer muss mindestens 18 Jahre betragen. Diese AGB sind anwendbar, wenn es sich bei dem Käufer um einen Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG handelt („Kunde“).

1.2. Allgemeine Bedingungen des Kunden, insbesondere allgemeine Einkaufsbedingungen gelten nicht, auch wenn ETAGROW diesen nicht dezidiert widerspricht. Solche Bedingungen gelten nur dann, wenn die Parteien im Einzelfall eine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen haben.

1.3. ETAGROW bleibt die Änderung dieser AGB vorbehalten. Für den Verkauf und die Lieferung von Produkten gelten jeweils die zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden geltenden AGB.

2. Bestellung, Bestellbestätigung und Versandbestätigung

2.1. Die im Webshop von ETAGROW abgebildeten Produkte und Preisangaben stellen eine Einladung an den Kunden dar, ein verbindliches Angebot über den Erwerb der Produkte an ETAGROW zu richten („Bestellung“). Bestellungen des Kunden sind, sofern nicht abweichend vereinbart, für die Dauer von 14 (vierzehn) Tagen verbindlich.

2.2. ETAGROW wird dem Kunden an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse eine Bestätigung senden, dass die Bestellung bei ETAGROW eingelangt ist („Bestellbestätigung“). Diese Bestellbestätigung stellt nicht die Annahme der Bestellung des Kunden dar, sondern bestätigt bloß das Einlangen. Es steht ETAGROW frei, die Bestellung des Kunden zur Gänze oder teilweise ohne Angabe von Gründen anzunehmen oder abzulehnen.

2.3. Die Bestellung des Kunden wird seitens ETAGROW angenommen, (i) in dem alle oder auch nur einzelne Produkte tatsächlich an den Versanddienstleister zum Versand übergeben werden oder (ii) die Annahme der Bestellung explizit durch ETAGROW erklärt wird. ETAGROW wird dem Kunden an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse eine Bestätigung des Versands über alle oder einzelne Produkte zukommen lassen („Versandbestätigung“).

2.4. Mit Zugang der Versandbestätigung oder expliziter Bestätigung der Annahme der Bestellung kommt der Vertrag über den Verkauf und die Lieferung der Produkte zwischen dem Kunden und ETAGROW zustande. Der Kaufpreis und die jeweiligen Produkte sind in der Versandbestätigung spezifiziert.

2.5. Abbildungen, Zeichnungen sowie Maß- und Leistungsangaben sowie öffentliche Aussagen (bspw auf der Website oder in Marketingunterlagen) sind nicht Vertragsinhalt, soweit sie nicht ausdrücklich in der Beschreibung der Produkte als verbindlich bezeichnet werden.

3. Preise und Zahlung

3.1. Alle angegebenen Preise verstehen sich in Euro inklusive Umsatzsteuer, jedoch exklusive Versandkosten, sofern nicht abweichend angegeben.

3.2. Der Kunde erteilt ETAGROW zum Zeitpunkt der Erstellung eines Kundenkontos oder bei der konkreten Bestellung die Ermächtigung, den jeweiligen Kaufpreis der Produkte inklusive Versandkosten vom Zahlungsmittel des Kunden abzubuchen.

3.3. Der Kaufpreis zuzüglich der Versandkosten wird mit Bestellung durch den Kunden auf dessen Zahlungsmittel zur Abbuchung durch ETAGROW autorisiert. Das Konto des Kunden wird erst bei Annahme der Bestellung mittels Versandbestätigung belastet.

3.4. Für den Fall, dass der Kunde mit der Zahlung in Verzug gerät, werden 7% Verzugszinsen p.a. vereinbart. Für Mahnungen wird ein Pauschalbetrag von EUR 15,00 verrechnet.

3.5. Sofern nicht abweichend angegeben, betragen die Versandkosten für Lieferadressen in Österreich und Deutschland EUR 30,00.

4. Zustellungstermin und Verzug

4.1. Von ETAGROW genannte Zustellungstermine richten sich nach den Angaben des beauftragten Versanddienstleisters und sind unverbindlich.

4.2. Ist die Nichteinhaltung des Zustellungstermins auf höhere Gewalt, auf Arbeitskämpfe oder sonstige Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereiches von ETAGROW liegen, zurückzuführen, so verlängert sich der Zustellungstermin jedenfalls angemessen für die Dauer des Hindernisses. ETAGROW wird dem Kunden den Beginn und das Ende derartiger Umstände ehestmöglich mitteilen, ohne dass der Kunde aus der Unterlassung der Mitteilung Ansprüche welcher Art auch immer ableiten kann.

4.3. Für den Fall, dass ETAGROW in Verzug gerät, hat der Kunde ETAGROW schriftlich eine Nachfrist von zumindest vier Wochen zu setzen. Der Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden aufgrund Verzugs von ETAGROW ist erst nach fruchtlosem Ablauf der gesetzten Nachfrist zulässig.

5. Gefahrübergang

5.1. Wenn ETAGROW die Produkte versendet, geht die Gefahr für den Verlust oder die Beschädigung der Produkte erst auf den Kunden über, wenn die Produkte beim Kunden oder bei einem vom Kunden bestimmten Dritten abgeliefert werden.

5.2. Hat der Kunde selbst den Beförderungsvertrag geschlossen, ohne dabei eine von ETAGROW vorgeschlagene Auswahlmöglichkeit zu nützen, so geht die Gefahr bereits mit der Aushändigung der Produkte an den Versanddienstleister über.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1. ETAGROW behält sich das Eigentum an den Produkten bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und der Nebengebühren (insbesondere Versandkosten) durch den Kunden vor.

6.2. Veräußert der Kunde die Produkte, tritt er bereits jetzt die aus der Veräußerung entstehenden Forderungen gegen den Dritten mit allen Nebenrechten an ETAGROW bis zur völligen Erfüllung ab.

6.3. Der Kunde hat ETAGROW von allen den Eigentumsvorbehalt berührenden Vorgängen unverzüglich zu informieren, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.

7. Gewährleistung

7.1. Für Mängel, die auf Angaben, Zeichnungen oder individuelle Wünsche des Kunden zurückzuführen sind sowie auf Materialien, die der Kunde selbst beigestellt hat, leistet ETAGROW keine Gewähr.

7.2. Keine Gewähr wird in folgenden Fällen übernommen: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, natürliche Abnutzung, nicht ordnungsgemäße, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Reinigung sowie unübliche Einwirkungen.

7.3. Für den Fall eines gewährleistungspflichtigen Mangels ist ETAGROW berechtigt, die Produkte nach eigener Wahl am Sitz von ETAGROW zu verbessern oder auszutauschen. Kosten für den Rückversand der Produkte sind vom Kunden zu tragen.

7.4. Der Kunde hat ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag, wenn kein bloß geringfügiger Mangel vorliegt und ETAGROW eine gesetzte Frist von vierzehn Tagen für die Verbesserung oder den Austausch fruchtlos verstreichen lässt. Liegt ein unerheblicher Mangel vor, steht dem Kunden lediglich ein Recht zur Minderung des Kaufpreises zu.

8. Haftung und Schadenersatz

8.1. Die Haftung von ETAGROW für leicht fahrlässig verursachte Schäden, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftung ist zudem für reine Vermögensschäden, Gewinnentgang, Schäden Dritter, mittelbare Schäden und Mangelfolgeschäden ausgeschlossen.

8.2. Die Haftung von ETAGROW ist der Höhe nach mit dem jeweiligen vom Kunden tatsächlich bezahlten Kaufpreis gedeckelt.

8.3. Ansprüche aus Schadenersatz gegenüber ETAGROW oder Mitarbeitern von ETAGROW erlöschen binnen sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.

8.4. Haftungsbeschränkende oder -ausschließende Bestimmungen dieses Punkts 8 gelten nicht, sofern und soweit seitens ETAGROW grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt.

9. Allgemeine Bestimmungen

9.1. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen ETAGROW und dem Kunden gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts.

9.2. Gerichtsstand ist das für den Sitz von ETAGROW sachlich zuständige Gericht. Der Kunde ist auch berechtigt, an seinem Wohnsitz Klage zu erheben.

9.3. Erfüllungsort für die Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von ETAGROW.

9.4. Der Kunde darf diesen Vertrag ohne schriftliche Zustimmung durch ETAGROW nicht auf Dritte übertragen oder abtreten.

9.5. Der Kunde darf mit Forderungen gegen Ansprüche von ETAGROW nur aufrechnen, wenn die Forderungen in einem rechtlichen Zusammenhang mit den Ansprüchen stehen, anerkannt wurden oder gerichtlich festgestellt sind.

9.6. Der Kunde ist verpflichtet, ETAGROW Änderungen seiner Anschrift bekannt zu geben. Gibt der Kunde eine Änderung der Anschrift nicht bekannt, so gilt ihm eine an die zuletzt bekanntgegebene Anschrift versendete Erklärung von ETAGROW dennoch als zugegangen.

9.7. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für ein Abgehen vom Schriftformerfordernis.

Stand: November 2021